Tempo 30 in Lohr – Sendelbach: Unsere Pressemitteilung

Foto: Lena Werner

Pressemitteilung


Tempo 30 in der Sendelbacher Straße wird hinausgezögert


Staatsminister Herrmann kündigt ein „Innenministerielles Schreiben“ zur Umsetzung
der neuen Straßenverkehrsordnung bei den Verwaltungen an — aber es kommt nicht
und alles wartet – auch das Landratsamt Main-Spessart.


Die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen hatte bereits im Januar 2025 die Einführung von
Tempo 30 in der Sendelbacher Straße beantragt. Zusätzlich sollte auf Höhe des
Treppenturms ein Zebrastreifen angebracht werden.


Grundlage für den Antrag war die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) unter der
„Ampel“, die zahlreiche Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr möglich macht.
Entsprechende Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) sind ebenfalls vorhanden – im
zuständigen Landratsamt wird jedoch keine Entscheidung getroffen. Der Grund:
Verwaltungen in ganz Bayern warten auf ein „Innenministerielles Schreiben“ von
Staatsminister Herrmann zur Umsetzung der neuen Straßenverkehrsverordnung.


Dieses Schreiben ist nun seit bald einem Jahr angekündigt, lässt jedoch weiter auf sich
warten. Das bedeutet: bevor die Auslegung der neuen Regeln nicht da ist, warten die Behörden ab,
damit sie keine Anordnungen rückgängig machen müssen. Konkret bedeutet das: in den Kommunen
werden zahlreiche Anträge auf Anordnung von Tempo 30, von Zebrastreifen oder weiteren
verkehrsberuhigenden Maßnahme mit Verweis auf das ausstehende Schreiben auf die lange Bank
geschoben und die StVO-Reform faktisch blockiert, auch der Antrag der Lohrer Grünen.


Auf die Nachfrage des grünen MdL Dr. Markus Büchler schiebt das Ministerium nun doch die
Verantwortung auf die unteren Behörden ab: „Vor diesem Hintergrund ist mit der erfolgten
Ankündigung ergänzender Vollzugshinweise zu einem späteren Zeitpunkt in Form eines IMS
kein Vollzugsverbot verbunden, sondern die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden
können über eine verkehrsrechtliche Anordnung seit deren Inkrafttreten unmittelbar auf
Grundlage der novellierten StVO und VwV-StVO entscheiden. Damit obliegt es den
zuständigen Straßenverkehrsbehörden zu entscheiden, inwieweit sie entsprechende
Anordnungen bereits treffen oder vor einer Entscheidung zunächst weitere Hinweise und ggf.
andernorts gewonnene Erfahrungen bzw. Rechtsprechung abwarten.“


Lena Werner, stellvertretende Vorsitzende der Lohrer Grünen, findet diesen Zustand
inakzeptabel: „Der Staat redet von Entbürokratisierung, aber unsere Behörden vor Ort
brauchen außer einer Verordnung auch noch Verwaltungsvorschriften und ein Schreiben
vom Innenminister – das ist für die Bürger nicht nachvollziehbar. Der bayrische Innenminister
macht seine Arbeit nicht und die Verkehrsbehörde vor Ort traut sich nicht, eine
selbstständige Entscheidung zu treffen – so werden Entscheidungen der Kommune
erfolgreich ausgebremst!“

Mehr Informationen zu den Anfragen an das Innenministerium:


https://markus-buechler.de/staatsregierung-blockiert-verkehrsberuhigung/