Unsere Stadtratsfraktion hat in Zusammenarbeit mit dem Grünen Lohrer Ortsverband einen Antrag an den Bürgermeister verfasst, in dem wir die Wichtigkeit zur Förderung und Sicherstellung des Lohrer Jugendzentrums betonen.
Das Lohrer JUZE ist für die Jugend in unserer Stadt von entscheidender Bedeutung und sollte keinesfalls im Stich gelassen werden.
Wir stehen zum Lohrer JUZE.
Daher hier der von Clemens Kracht, unserem Bürgermeisterkandidaten für Lohr a. Main, verfasste Antrag im Originaltext:
Antrag: Abschluss eines Kooperationsvertrags zur Sicherung und Förderung
des Jugendzentrums (Juze) Lohr a.Main
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN stellt folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah mit dem Träger AWO in Verhandlung zu treten und dem Stadtrat einen Entwurf des Kooperationsvertrags – noch vor den Haushaltsberatungen – zur Abstimmung vorzulegen.
Begründung:
Das Jugendzentrum (Juze) ist seit Jahrzehnten eine zentrale Einrichtung der offenen Jugendarbeit in Lohr a.Main. Für dessen nachhaltigen Bestand und zur Absicherung der vielfältigen Angebote ist eine verlässliche finanzielle und strukturelle Unterstützung durch die Stadt notwendig.
Die Stadt Lohr am Main sollte dem Beispiel benachbarter Kommunen folgen und eine umfassende Jugendsozialarbeit sicherstellen. Dazu ist ein, in unserem Antrag geforderter Kooperationsvertrag, dringend notwendig. Wir bitten, um die notwendigen Schritte einen solchen zügig abzuschließen. Nur so kann ein langfristiger Bestand des Jugendzentrums und eine dringend notwendige Jugendsozialarbeit in unserer Stadt vorbildlich umgesetzt werden.
Abschluss eines Kooperationsvertrags zwischen der Stadt Lohr a.Main und dem Träger des Jugendzentrums (AWO Lohr) mit dem Ziel, den Bestand, den Betrieb und die sachgerechte Weiterentwicklung des Juze langfristig zu sichern.
Im Kooperationsvertrag soll insbesondere geregelt werden:
- Grundstücks- und Gebäudefragen: Eigentumsverhältnisse und Nutzung der Immobilie(n); Rechte und Pflichten hinsichtlich Instandhaltung, Modernisierung und Haftung.
- Betriebskosten: Sicherstellung der Finanzierung laufender Verwaltungs- und Unterhaltungskosten (z. B. 15.000 €/Jahr, gemäß Bedarf und Fortschreibung).
- Personalkosten: Darstellung, dass Personalkosten weiterhin – wie bisher –anteilig durch Landkreis und Stadt getragen bzw. gefördert werden.
- Vertragsdauer, Kündigungsbedingungen und Evaluationsintervalle.
- Kooperatives Vorgehen in Angelegenheiten der pädagogischen und organisatorischen Weiterentwicklung.
- Verpflichtung zur Transparenz: Regelmäßiger Bericht über die Arbeit, Veranstaltungen und Wirkungen des Juze.
- Regelung etwaiger Investitionszuschüsse für notwendige Umbauten oder Erweiterungen.
Gesetzliche Grundlage
Die Verantwortung der Stadt Lohr a.Main ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen: - Art. 30 Abs. 1 AGSG (Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze, Bayern):
„Die kreisangehörigen Gemeinden sollen im eigenen Wirkungskreis Angebote der Jugendarbeit vorhalten und fördern.“
→ Die Verwendung des Begriffs „sollen“ bedeutet, dass grundsätzlich eine Verpflichtung der Gemeinden besteht. Von dieser Vorgabe darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. - Art. 57 Bayerische Gemeindeordnung (GO):
Die Gemeinde regelt Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft – insbesondere soziale, kulturelle und jugendpolitische Aufgaben – in eigener Verantwortung.
Aus diesen Vorschriften ergibt sich eine kommunale Grundverpflichtung, Angebote
der offenen Jugendarbeit in der Stadt zu sichern und zu fördern. Ob dies in eigener
Trägerschaft oder durch Unterstützung freier Träger erfolgt, liegt im
Organisationsermessen der Gemeinde. Eine Übertragung auf freie Träger entbindet
die Stadt jedoch nicht von ihrer mittragenden Verantwortung und
Sicherstellungspflicht.
Im Auftrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Clemens Kracht